Planung/rechtliche Rahmen-bedingungen

Bebauungsplan

Flächennutzungsplan

Bebauungsplan

Der Flächennutzungsplan umfasst in der Regel das gesamte Gemeindegebiet, trifft aber als vorbereitender Bauleitplan noch keine verbindlichen Festsetzungen. Der Bebauungsplan beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebiets und enthält verbindliche Regelungen, wie die Grundstücke bebaut werden können.

 

Wie der Plan für den östlichen Teil - Javelin Park Ost - aussehen wird, ist jetzt viel klarer, siehe die Karten oben. Linke Version 2022, rechte Version 2024 mit eingezeichneten Hallenhöhen unter der Annahme einer durchschnittlichen Erdgeschosshöhe von 70 m + NAP.  

Am 14. Dezember 2022 befasste sich der Ausschuss für Planung, Verkehr und Eigentum mit dem Plan für den östlichen Teil des Javelin-Parks auf dem ehemaligen Flughafen. Vertreter der verschiedenen Planungsbüros erläuterten die vom Projektträger in Auftrag gegebenen Berichte. Diese können Sie in der beigefügten Zusammenfassung selbst nachlesen, sehe hier.  Schon jetzt fallen einige Punkte auf, die besondere Aufmerksamkeit verdienen. 

Dies ist eindeutig ein Fall der so genannten Salamitaktik. Nur die Hälfte der (Umwelt-)Auswirkungen des Plans wird bewertet. So ist beispielsweise von einer Verkehrszunahme von rund 11.000 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden die Rede. Rechnet man Javelin West hinzu, so ergibt sich eine Zunahme von mindestens 20.000 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden. Auch die Auswirkungen auf die Natur und das Landschaftsbild werden erheblich größer sein, wenn die Auswirkungen des gesamten Vorhabens (also nicht Javelin Ost, sondern auch Javelin West und die sieben Windkraftanlagen) dargestellt werden.

In Anbetracht der erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen ist es natürlich ein großes Versäumnis, dass die Berichte nicht in niederländischer Sprache vorgelegt wurden.

Ab dem 5. Januar 2023 beginnt das förmliche Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Die öffentliche Konsultation dauert sechs Wochen. (bis 15. Februar 2023) 

Eine sogenannte öffentliche Auslegung und Anhörung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans findet am Donnerstag, 12. Januar 2023, um 17.30 Uhr in der Begegnungsstätte Niederkrüchten, Oberkrüchtener Weg 42, statt. Bei diesem Treffen werden die allgemeinen Ziele der Planung erläutert. Die Teilnehmer werden auch die Möglichkeit haben, sich zur Planung zu äußern.

Als Grünes Grenzland werden wir sicherlich auf den vorliegenden Plan reagieren.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Als weitere Umsetzung des Flächennutzungsplan Elmpt „Militiairgelände Elmpt“ wurde für den nordöstlichen Teil ein Bebauungsplan erstellt, sehe hier

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 20. Juni 2022 bis einschließlich 22. Juli 2022 im Fachbereich II -, Planen, Bauen, Umwelt-, der Gemeindeverwaltung Niederkrüchten, Rathaus Elmpt, Laurentiusstr.19, Zimmer 2, während folgender Dienststunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung äußern.

Das rechts dargestellte Video gibt Ihnen einen Eindruck von der bebauten Fläche des ehemaligen Flughafens Elmpt, ungefähr der Fläche, die jetzt an Verdion verkauft wurde.
Eines der häufig gehörten Argumente bzgl der Kauf des Areals durch Verdion ist, dass das Gelände ohnehin bebaut ist, also eine relevante Vorgeschichte hat und belastet ist.
Wenn Sie sich das Video genau ansehen, haben Sie sofort die Antwort, warum „bebaut“ (mit ca. 10 % Verdichtung) nicht gleich „bebaut“ (mit ca. 80 % Verdichtung wie derzeit in den Plänen vorgesehen) ist. Hier bieten sich also auch Möglichkeiten für neue Natur, sozial verantwortliches Wohnen und dergleichen.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird.

Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bodennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Teile des Gemeindegebiets konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederkrüchten ist seit 1981 rechtswirksam. Durch eine Reihe bereits abgeschlossener Änderungsverfahren wird er an aktuelle Entwicklungen und Erfordernisse angepasst. Er ist jedoch nicht für einzelne Bauvorhaben verbindlich (bis auf Windenergieanlagen), sondern richtet sich vor allem an Behörden und Institutionen. Außerdem ist er Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Ein Abruf des Flächennutzungsplanes einschließlich der Änderungen ist über die Internetseite des Geoportals Niederrhein über folgenden LINK möglich: LINK.

Für den nordöstlichen Teil des ehemaligen Flugplatzes wird derzeit ein neuer Flächennutzungsplan (61. Änderung) "Military Area Elmpt" vorbereitet.

Der Plan sieht ein großes Industriegebiet vor. Die geplante Bruttobaufläche des Plans beträgt über 200 ha, von denen 150 ha für Unternehmen vorgesehen sind.

Der Flachennutzingsplanplan wurde noch nicht vom Stadtrat Niederkrüchten verabschiedet.

Landschafstplan

Im erstellten Landschaftsplan werden die Schutzgebiete und -objekte sowie die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf lokaler Ebene dargestellt und festgelegt. Der Landschaftsplan besteht aus einem Karten- und Textteil mit hauptsächlich folgenden Inhalten: 

  • Entwicklungsziele müssen in allen behördlichen Verfahren eingehalten werden. Sie geben an, welche Landschaftsentwicklungsmaßnahmen im Plangebiet zu treffen sind, z. B. Konservierung, Anreicherung oder Restaurierung
  • Die Festsetzungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger bindend. Dies sind insbesondere Schutzausweisungen mit Ge- und Verboten für Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsteile.
Der Landschaftsplan wird vom Kreis, in diesem Fall Kreis Viersen, erstellt. Weitere Informationen finden Sie hier 

Für die Bebauung des ehemaligen Flugplatzes Elmpt ist der Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ relevant.
Der Konzeptplan wird Anfang 2022 öffentlich zugänglich gemacht. Die Teilnahmereaktionen werden noch bearbeitet, danach wird der Plan definitiv verabschiedet. 

Nachfolgend ein Auszug aus dem zur Begutachtung vorgelegten „Entwicklungsplan Süd“ des Konzeptplans mit eingezeichneter Grenze des ehemaligen Flughafens Elmpt. Auf der ehemaligen Start- und Landebahn soll Magerrasen entwickelt werden. Das geplante Gewerbegebiet auf der Nordseite hat kein spezifisches Naturziel, während der Golfplatz ein Erholungsziel hat. Im Rest des ehemaligen Flughafens erfolgt eine Optimierung der schützenswerten Biotope.

Regionalplan

Die Regionalplanung ist die Raumordnung auf der Ebene der Länder , sehe  hier . Sie hat die Aufgabe, den Raum durch planerische Vorgaben (Ziele und Grundsätze), durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Aufstellung des Regionalplans

Der Regionalplan legt die Ziele für die Raumentwicklung in den Planungsregionen fest und ist das Ergebnis eines umfangreichen und komplexen Beteiligungsverfahrens.

Noordrijn-Westfalen is verdeeld in zes regionale plangebieden. 
Het plangebied van de regionale planningsautoriteit Düsseldorf (zie hier) omvat onder meer het district Viersen, waartoe de gemeente Niederkrüchten behoort.

Auf dem Ausschnitt der Regionalplankarte unten ist ein Teil des ehemaligen Flughafens mit einem Z markiert.: Gewerbe und Industriegebiet mit der Zweckbindung Standorte für flächenintensive Vorhaben und Industrie.

Auffällig ist auch, dass ein großer Teil des ehemaligen Flughafens dem Natur- und Landschaftsschutz dient. Auf der Landebahn und im Wald nördlich der A52 ist eine Windenergiezone reserviert. Letzteres ist natürlich unvereinbar mit der Ausweitung des Natura 2000-Gebiets, siehe unten

Erweiterung des Natura 2000-Vogelschutzgebiets in Elmpt

Die vergessenen Vögel im Vogelschutzgebiet Elmpt

Das Umweltministerium hat endlich (Januar 2024) die seit langem erwarteten Grenzen der Vogelschutzgebiete mit ausführlichen Erläuterungen zum Schutzzweck und einer Liste der zu schützenden Vogelarten bekannt gegeben. Diese Grenzen sind von entscheidender Bedeutung für den rechtlichen Status von Vogelschutzgebieten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem kürzlich überarbeiteten Vogelschutzgebiet in Elmpt liegt, das speziell zum Schutz der Vogelpopulation auf dem ehemaligen Flugplatz abgegrenzt und registriert wurde.

Allerdings kommt ein beunruhigendes Element ans Licht. Der nördliche Teil der ehemaligen Start- und Landebahn ist erstaunlicherweise nicht Teil des Vogelschutzgebiets. Aus einer ornithologischen Kartierung aus dem Jahr 2023 geht hervor, dass dieser Teil der Start- und Landebahn tatsächlich außergewöhnlich wertvolle Vogellebensräume beherbergt. Dies ist ein klarer Fall von falscher und begrenzter Abgrenzung, die den Kern des Schutzzwecks beeinträchtigt.

Die speziell für die 61. Änderung des Flächennutzungsplans "Militärgelände Elmpt" von Smeets erstellte Brutvogelkartierung zeigt das Vorkommen großer Populationen gefährdeter Vogelarten, darunter Heidelerche, Kolkrabe, Kornweihe, Neuntöter, Steinschmätzer, Wachtel, Flussuferläufer und Ziegenmelker.

Unsere Bedenken konzentrieren sich auf die nebulöse Begründung für diese Abgrenzung und das Fehlen von Verbesserungen bei der Gebietsabgrenzung. Es drängt sich der Verdacht auf, dass wirtschaftliche Interessen, die Realisierung eines Gewerbegebietes und die Errichtung von Windkraftanlagen, die Interessen des Naturschutzes überwiegen könnten. Wir haben diese Bedenken in einer dringenden Mitteilung an die LNU (Landesnetz der Naturschutzverbände in NRW) nachdrücklich vorgetragen und hoffen, dass diese Angelegenheit gründlich untersucht und zum Wohle der Natur und ihrer gefiederten Bewohner korrigiert wird

Deutlich sichtbares Vorkommen einer großen Anzahl gefährdeter Arten nördlich des geplanten Vogelschutzgebietes

Natura 2000, achtergrond informatie uitbreiding vogelreservaat in Elmpt

Trotz der hohen Bevölkerungsdichte verfügt Nordrhein-Westfalen über natürliche und naturnahe Lebensräume sowie Pflanzen- und Tierarten, für die wir europaweit und teilweise sogar weltweit Verantwortung tragen. Diese Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten sind Teil der grenzüberschreitenden europäischen Landschaften mit einzigartiger biologischer Vielfalt, die wir Natura 2000-Gebiete nennen. Ihr Schutz und Erhalt kann nur erfolgreich sein, wenn über politische Grenzen hinweg gehandelt wird. Weitere Informationen zu Natura 2000 finden Sie hier .

Rund um den ehemaligen Flughafen liegt das Vogelschutzgebiet „Schwalm-Nette-Plaat mit Grenzwald und Meinweg“. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) will das Vogelschutzgebiet Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald und Meinweg (VSG) erweitern mit einem Teil des ehemaligen Flughafens Elmpt nebst angrenzenden Flächen ausserhalb des Flughafens (siehe Luftbild hier unten).

 

Das LANUV hat auf der Grundlage aktuell vorliegender Daten festgestellt, dass die vorgeschlagenen Erweiterungsflächen sich für eine Gebietserweiterung eignen, da sie die Kriterien eines Vogelschutzgebietes erfüllen. Die Gebietserweiterung erfüllt nämlich die Kriterien aufgrund landesweit bedeutender Vorkommen des Ziegenmelkers und weiterer nennenswerter Brutbestände von Neuntöter, Wiesenpieper, Heidelerche und Blaukehlchen. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung des VSG (1983 und Aktualisierung 2004) lagen diese Daten nicht vor, da das Flughafengelände als militärischer Sicherheitsbereich für Kartierungen nicht betreten werden durfte.

Wir nehmen an, dass mit dieser Erweiterung die Errichtung von Windenergieanlagen an dieser Stelle ausgeschlossen ist.

Der Bericht ‘State of nature in the EU. Results from reporting under the nature directives 2013-2018’ (https://www.eea.europa.eu/publications/state-of-nature-in-the-eu-2020) wurde 2020 veröffentlicht. Mit diesem Bericht bewertet die Europäische Kommission, ob die Naturziele erreicht werden, auf der Grundlage von Arten und Lebensräumen, die nach der Vogelschutzrichtlinie und der Habitatrichtlinie geschützt sind. Nur 47% der Vogelarten hat einen guten Populationsstatus. Ackerlandvögeln wie der Felderche geht es schlecht.

 

 

Internationale Konventionen zur grenzüberschreitenden Beteiligung der Öffentlichkeit

2020, Internationale Verträge (Vertrag von Aahrus und der Vertrag von Espoo) organisieren grenzüberschreitende Teilnahme, sehe hier 

Es wurde vereinbart, dass Nachbarstaaten bei erheblichen Auswirkungen den Regierungen und Einwohnern des Landes selbst gleichgestellt werden. Da die Planungen in Elmpt unter anderem große Auswirkungen auf den Nationalpark Meinweg haben werden, ist mit einer frühzeitigen Abstimmung der Initiatoren mit den Nachbargemeinden und der Provinz Limburg zu rechnen.

Gemeinsame deutschniederländische Erklärung zur grenzübergreifenden UVP/SUP

Im Jahre 2005 wurde von den Niederlanden und Deutschland eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit im Rahmen grenzübergreifender Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erstellt. Diese Gemeinsame Erklärung wurde 2013 aktualisiert und bezieht sich seitdem auch auf die strategischen Umweltprüfungen (SUP): im Rahmen von Plänen/Programmen und Projekten mit möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt. Die Gemeinsame Erklärung dient als Handreichung, welche Eckpunkte und konkrete Vereinbarungen darüber enthält, wie eine grenzübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung angemessen durchgeführt werden kann. Bezweckt wird ein reibungsloser Informationsaustausch zwischen den beiden Nachbarstaaten dort, wo dies relevant und erforderlich ist, sowie ein zügiger Ablauf sowohl der UVP/SUPVerfahren als auch der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Für weitere Informationen siehe HIER

Grenzpark Maas-Schwalm-Nette
Der Grenzpark Maas-Schwalm-Nette wurde 1977 eingerichtet. Die bestehende Das Naturschutzgebiet Swalm-Nette wurde um einen holländischen Teil erweitert. In 1994 wurde auf Initiative des Region Nord- und Mittellimburg und Kreis Viersen den grenzüberschreitenden ökologischen Basisplan (GEB) erstellt. Seit 2001 wird das INTERREG IIIA-Projekt von einem internationalen Partner geleitet Agentur, die die formulierten politischen Ziele für die Natur umsetzt. Dabei können internationale Projekte eingebracht werden. Das Hauptziel ist es, eine grenzüberschreitende Struktur zu entwickeln, wobei die Kernlebensräume der Natur erweitert und fehlende Trittsteine ​​zwischen Meinweg und Brachterwald realisiert werden, sowie angrenzende Naturschutzgebiete zu erhalten und weiterzuentwickeln (www.naturpark-msn.de).
Abstimmung mit der Provinz Limburg und den Nachbargemeinden

12. Juli 2022, Ende is in Sicht zum Widerstand gegen deutsche Windmühlen Meinweg, sehe hier

8. November 2021, Die Provinz Limburg wird erneut gegen den Bau des Windparks Bönnesohl in der Nähe des Nationalparks De Meinweg, ein Natura-2000-Gebiet mit den verschiedenen Behörden in Deutschland, Einspruch erheben, sehe hier

16. April 2020, Der Bau von vier Windmühlen am Bönnesohl kurz hinter der deutschen Grenze bei Herkenbosch geht weiter, sehe hier 
Das zeigt, dass die Gemeinde Niederkrüchten damit locker davonkommen kann. Mit den Nachbargemeinden etwas spießig reden, aber ansonsten die Regeln nicht einhalten (Vogelschutzrichtlinie, Konsultationsverfahren Nachbarland...).

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